HERZLICH WILLKOMMEN BEI WOLFER DATENSCHUTZ
Die Datenschützer sind Verhinderer.
Datenschutz ist Täterschutz.
Der Datenschutz ist schuld an mangelnder Digitalisierung und Innovation.
Diese Aussagen höre ich oft. Sie motivieren mich zutiefst, der Sache auf den Grund zu gehen. Beim genaueren Hinschauen gewinne ich dann sehr oft den Eindruck, dass sich hinter diesen Aussagen Ausreden verbergen. Denn es wurden nicht clevere Lösungen gesucht. Oft erscheint es einfacher, Argumente zu finden, die ein Projekt verhindern.
Ich möchte nicht akzeptieren, wenn vernünftige Vorhaben an datenschutzrechtlichen Hürden scheitern. Denn in den Datenschutzvorschriften finden sich viele Ermächtigungsgrundlagen, die einen Ermessensspielraum einräumen. Und hier spielt die Musik. Mit Fachwissen, Erfahrung und Kreativität finden sich hier ganz oft ungeahnte Lösungen, bei denen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger im ausgewogenen Verhältnis zu den behördlichen Interessen stehen.
Für sehr gute Lösungen liegt mir eine vertrauensvolle und langfristige Zusammenarbeit am Herzen. Ich möchte nicht der externe Beauftragte ohne Gesicht in Ihrer Behörde sein. Ich bin gerne niederschwellig erreichbar und möchte Ihre Behörde in sämtlichen Datenschutzthemen, aber auch in Angelegenheiten der Informationsfreiheit oder beim Hinweisgeberschutz unterstützen. Außerdem ist mir eine enge Zusammenarbeit mit Ihrer IT-Abteilung wichtig, denn die Informationssicherheit ist beim Datenschutz nicht wegzudenken und ist anlässlich stetiger Angriffsszenarien ein wesentlicher Sicherheitsbaustein für die Funktionsfähigkeit Ihrer Behörde.
Eine Behörde datenschutzkonform aufzustellen und sämtlichen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen ist komplex und - wenn man ehrlich ist - auch nicht gänzlich machbar. Es ist ein auf Dauer angelegter Verbesserungsprozess. Gerne unterstütze ich Sie und Ihre Behörde hierbei mit vollem Elan, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit.
Ihr Olaf Wolfer


Ihr externer Datenschutz Beauftragter
Behörden und öffentliche Stellen sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Die Einsetzung eines externen Datenschutzbeauftragten bringt eine Menge Vorteile mit sich.
Übertragen Sie die gesetzlichen Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten vollumfänglich an mich und setzen das Fachwissen Ihrer Mitarbeiter da ein, wo es benötigt wird.

Individuelle Datenschutz
Beratung
Die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses, die Bescheidung eines Antrags auf Auskunft oder aber die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die Verfassung eines Auftragsverarbeitungsvertrags erfordert Fachwissen. Eine präzise Vorgehensweise ist auch bei Datenpannen oder bei datenschutzrechtlichen Beschwerden geboten. Ich übernehme gerne die professionelle Kommunikation mit den betroffenen Akteuren und der Aufsichtsbehörde.

Datenschutzaudit
Ein Audit bietet die Möglichkeit einzelne Bereiche, Abteilungen oder die gesamte Behörde zu Fragen des Datenschutzes genauer unter die Lupe zu nehmen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bieten die Möglichkeit, Ihre Behörde datenschutzrechtlich auf das nächste Level zu heben.

Künstliche Intelligenz
Personalmangel und immer komplexer werdende Aufgaben sind die behördenübergreifenden Herausforderungen. Künstliche Intelligenz bietet vielversprechende Unterstützungsmöglichkeiten im Behördenalltag.
Generative KI-Anwendungen, namentlich F13, wurden bereits für Teile der öffentlichen Verwaltung ausgerollt.
Bei der Nutzung von KI-Anwendungen ist die seit August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung zu beachten.
Machen Sie KI zum Teil Ihrer Behördenstrategie.

Informationsfreiheit
Die Informationsfreiheitsgesetze der Länder und des Bundes sollen die Transparenz staatlicher Verwaltung als Voraussetzung für eine demokratische Meinungs- und Willensbildung erhöhen und räumen zu diesem Zweck allen Interessierten einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen ein.
Selbstverständlich unterliegt der Informationszugang auch bestimmten Grenzen.
Mit viel Erfahrung und Fachwissen unterstütze ich Sie bei der Bescheidung eines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetzes.

Hinweisgeberschutz
Behörden ab 50 Mitarbeitern und Gemeinden ab 10.000 Einwohner sind seit dem 02.07.2023 verpflichtet, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber bzw. Whistleblower einzurichten.
Da die Meldestelle eine unabhängige, neutrale Person sein muss, bietet die Beauftragung einer externen fachkundigen Person eine menge Vorteile.